Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

Allgemeines

Die Erlebnisauktionen GmbH erklärt, dass sie bestrebt ist, ihre Website im Einklang mit den Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG), BGBl. I Nr. 59/2019, in der jeweils geltenden Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Aufgrund bestehender technischer Altbestände sowie historisch gewachsener Systemarchitekturen ist die vollständige Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen derzeit jedoch nicht gegeben. Die Erlebnisauktionen GmbH verpflichtet sich, die Barrierefreiheit im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Zumutbarkeit fortlaufend zu verbessern.

Konformitätsstatus

Die Website ist teilweise konform mit den Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

Die nachstehenden Inhalte und Funktionen stehen nicht im Einklang mit den §§ 1–4 WZG, da ihre Umsetzung nverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde oder aufgrund systembedingter Beschränkungen derzeit nicht möglich ist.

Nicht barrierefreie Inhalte gemäß § 5 Abs. 1 WZG

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstevaluierung der Erlebnisauktionen GmbH erstellt (§ 5 Abs. 3 WZG). Herangezogen wurden:

Feedback und Kontaktmöglichkeit gemäß § 7 WZG

Nutzerinnen und Nutzer können Barrieren melden oder Informationen beantragen, die nicht barrierefrei vorliegen. Sämtliche Mitteilungen werden gemäß gesetzlicher Verpflichtung geprüft und innerhalb der vorgesehenen Frist beantwortet.

Kontaktstelle

Pischler Versteigerungstest
Grazer Vorstadt 7b
8570 Voitsberg
Telefon: +43 664 73834817

Durchsetzungsverfahren (§ 8 WZG)

Sollten Rückmeldungen an die oben genannte Kontaktstelle nicht innerhalb von zwei Wochen oder nicht in zufriedenstellender Weise beantwortet werden, besteht die Möglichkeit, ein Durchsetzungsverfahren einzuleiten.

Zuständige Durchsetzungsstelle gemäß § 8 WZG ist die:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)
Beschwerdestelle gemäß WZG Einreichung elektronisch über das dafür vorgesehene Kontaktformular. Die FFG prüft, ob ein Verstoß gegen die Verpflichtungen nach dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz vorliegt.

Stellt die FFG eine Verletzung der Barrierefreiheitsanforderungen fest, hat sie dem betroffenen Rechtsträger Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit vorzuschlagen (§ 8 Abs. 3 WZG).

Weitere Informationen und Aktualisierungen der Erklärung

Geltungsbereich: https://www.erlebnisauktionen.at

Stand: 22.11.2025