Abholungsinformationen für Auktionen
Abholungs- bzw. Selbstabbau – Kennzeichnung
Alle Auktionen, bei denen Selbstabholung mit Selbstabbau zwingend erforderlich ist, sind durch ein entsprechendes Symbol gekennzeichnet .
Weitere Details zur „Selbstabholung mit Selbstabbau“ finden Sie in den Auktionsdetails des jeweiligen Artikels.
Abwicklungsmodalitäten zur Selbstabholung / zum Selbstabbau
Nach Zahlungseingang auf dem Konto des Verkäufers erhalten Sie die rechtsgültige Rechnung per E-Mail als PDF-Dokument sowie in Ihrem Kundenkonto gespeichert.
Zahlungsinformationen & Zahlungspflicht
Die Gesamtforderung zuzüglich sämtlicher Gebühren, ohne jeglichen Skontoabzug, ist unverzüglich nach Auktionsende per Überweisung (siehe Zahlungsbedingungen der jeweiligen Auktion) oder spätestens bei Abholung zu begleichen (Barzahlung, Bankomat, Überweisung – je nach in der Auktion angegebener Zahlungsmodalität).
Bei Barzahlung ist zu beachten, dass ausschließlich Beträge bis maximal 2.500,– € brutto inkl. MwSt. und Auktionsgebühr in bar entgegengenommen werden, und dies ausschließlich am Firmensitz der Erlebnisauktionen GmbH, Vichtenstein 160, 4091 Vichtenstein, Österreich.
Bei auswärtigen Versteigerungen, also außerhalb des Firmenstandortes der Erlebnisauktionen GmbH, ist ausnahmslos keine Barzahlung möglich.
Abholung & Warenausgabe
Die Übergabe der Objekte erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Konto der Verkäuferin (Erlebnisauktionen GmbH) oder nach erfolgter Barzahlung bis 2.500,– € inkl. Versteigerungsgebühr und Umsatzsteuer am Firmenstandort – jedenfalls vor Abholung der Objekte.
Alle Preise verstehen sich ab Standort, unmontiert sowie unverladen. Maßgeblich sind die jeweiligen Auktionsdetails.
Bei Überschreitung des Abholtermins haftet der Käufer vollumfänglich für sämtliche Folgekosten wie Abtransport, Abbau, Demontage, Einlagerung etc.
Mit Abgabe eines Gebotes erklärt der Käufer ausdrücklich, dass er über die erforderliche Fachkunde und Befähigung verfügt, die ersteigerten Objekte selbst fachgerecht abzubauen bzw. zu transportieren oder eine entsprechend qualifizierte Drittperson zu beauftragen. Eine Beauftragung Dritter ist vor Abholung schriftlich mit dem Versteigerer abzustimmen.
Der Käufer trägt sämtliche Kosten und Risiken für Abbau, Demontage und Transport der ersteigerten Objekte.
Bei Auktionen mit Selbstabholung bzw. Selbstabbau ist der Käufer verpflichtet, die Waren am angegebenen Abholungstag eigenständig am angegebenen Standort abzuholen und abzubauen.
Werkzeuge, Transporthilfen, Personal und geeignete Fahrzeuge sind vom Käufer selbst bereitzustellen.
Der Versteigerer stellt keine Hilfsmittel, Transportgeräte oder Personal zur Verfügung und übernimmt hierfür keine Haftung.
Eine Beauftragung von Fachfirmen für Abbau oder Abholung ist möglich, bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Versteigerers.
Die vereinbarten Termine für Abbau und Abholung sind zwingend einzuhalten.
Ist eine Abholung zum regulären Termin nicht möglich, kann im Ausnahmefall ein Sondertermin vereinbart werden. Ein Mitarbeiter des Versteigerers ermöglicht in diesem Fall den Zugang zur Ware.
Mehraufwand sowie Fahrtkosten werden dem Käufer mit 290,– € netto in Rechnung gestellt.
Die Zahlung für Sonderabholungen ist vorab auf das Konto der Erlebnisauktionen GmbH zu leisten.
Sonderabholungen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Versteigerers und müssen mindestens drei Tage im Voraus vereinbart werden.
Bei Nichtabholung der ersteigerten Objekte behält sich der Versteigerer vor, sämtliche anfallenden Kosten für Abbau, Demontage, Transport und Einlagerung vollumfänglich dem Käufer in Rechnung zu stellen.
Lagerkosten pro Objekt und Tag betragen 10,00 € pro m² netto zuzüglich 20 % MwSt.
Haftungserklärung des Käufers / Abholers
Alle Besucher der Auktion haften uneingeschränkt für sämtliche Schäden, die sie selbst oder ihnen zurechenbare Personen verursachen, auch bei leichter Fahrlässigkeit.
Für Personen-, Sach- oder Gebäudeschäden, die im Rahmen der Abholung, Demontage oder des Transports entstehen, haftet der Käufer vollumfänglich.
Verfügt der Käufer nicht über die erforderliche Fachkunde, ist er verpflichtet, einen entsprechend qualifizierten Professionisten zu beauftragen. In diesem Fall haften Käufer und Professionist gemeinsam und uneingeschränkt.
Der Versteigerer haftet nicht für Schäden, Verluste oder Unfälle, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Zusätzliche Informationen
Weitere ausführliche Informationen finden Sie in unseren AGBs sowie in den ergänzenden Bedingungen für Auktionen mit Abholung. Diese sind ebenfalls Bestandteil dieser Bedingungen.
Stand: 22.11.2025
